Cases: approx. 3 hrs. each, /
Closing meeting: approx. 4 hrs. + Delivery of judgement
Opening meeting
CASE 1 and CASE 2
CASE 3 and CLOSING MEETING
The Vienna Trials enquire into the “wounds of the Covid-19 pandemic.” They attend to the major scars that have been left on society, the rifts between “supporters” and “opponents” of the measures, the highly emotionalised vaccination debate, as well as the seemingly more delicate injuries that are less talked about today. Like the sense of abandonment of those who, already being compromised in their health, were at an especially high risk; the burdens of long-Covid patients, who are still broadly left alone; or the psychosocial devastation among children and teenagers. Or else, the economic burdens, which were so unevenly distributed.
Were the measures always justified? Did some of them prove to be excessive with hindsight? Could this have been recognised earlier? And vice versa: were individual groups under-protected? Were particularly vulnerable people simply left alone? Was too much prohibited? Or, conversely, did too many behave with a lack of solidarity?
Because the government bears ultimate responsibility in a democratic constitutional state, we will address the government actions of the last years in three cases. The trial format is intended to kick-start a wider debate on socio-political principles. Following the strict rules of the codes of procedure, real lawyers will question real witnesses, experts, affected parties and protagonists. Referring to the actual articles of constitutional and criminal law, we will investigate the lawfulness and social legitimacy of what has happened in the past. The judgement will be passed by the people, as represented by seven jury members from the Council of the Free Republic of Vienna.
To rewatch
Charge I
Der Staat haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als seine Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben. Sehen die innerstaatlichen Maßnahmen nur eine unvollkommene Wiedergutmachung von konventionsrechtswidrigem staatlichen Handeln vor, so gebührt eine „gerechte Entschädigung“ (Art 41 EMRK).
Hier wird die Republik Österreich auf Leistung von Schadenersatz wegen grundrechtswidrigem staatlichen Handeln geklagt. Es soll untersucht werden, inwiefern durch Schulschließungen, der Einschränkung von Besuchsrechten, der Isolation in Altersheimen, oder der Überlastung in Krankenhäusern in das Grundrecht auf Privat- und Familienleben nach Art 8 EMRK oder das Recht auf Bildung nach Art 2 1. Zusatzprotokoll EMRK eingegriffen worden ist und Betroffene einen wiedergutzumachenden Schaden erlitten haben.
Charge II
Mit dem zweiten Fall ändert sich die Perspektive – nicht ein staatliches „Zuviel“ ist angeklagt, sondern ein „Zuwenig“, das ebenso zu grundrechtswidrigen Eingriffen führen kann. Es wird der Antrag gestellt, staatliche Eingriffe in die Rechte auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden besonders vulnerabler Gruppen (Menschen mit Vorerkrankungen, Menschen mit Folgeerkrankungen), wie sie sich aus Art 2 und Art 8 EMRK ergeben, festzustellen und den Staat dazu zu verpflichten, die ihn aus den Grundrechten treffenden Gewährleistungsverpflichtungen nachzukommen, und anzuerkennen, dass für Teile seiner Bevölkerung die Pandemie nachwirkt bzw. nicht zu Ende ist.
Charge III
Neben den gravierenden sozialen Auswirkungen und der menschlichen Dimension war die Pandemie schließlich auch ein großer wirtschaftlicher Schock. Das Finanzministerium sah sich mit der Aufgabe konfrontiert, eine nachhaltige Schädigung der österreichischen Wirtschaft abzuwenden und entschloss sich, die Beihilfengewährung auf die zu diesem Zweck gegründete und mittlerweile durch den VfGH als verfassungswidrig festgestellte COFAG auszugliedern. In einem dritten Prozess soll die Förderpolitik der COFAG befragt werden. Die Anklage stellt den Antrag auf Erlass einer Verpflichtung des Bundesministeriums für Finanzen, iSd Art 7 B-VG gleichheitswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern, die in unsachlicher Gleichbehandlung teils zu Überförderung geführt haben.
Irmgard Griss (Vorsitzende Richterin) ist eine der führenden österreichischen Juristinnen. Sie war Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs. 2016 kandidierte sie für das Amt der Bundespräsidentin und erreichte 18,9 Prozent der Stimmen. Von 2017 bis 2019 war sie Nationalratsabgeordnete der NEOS.
Alfred Noll (Ankläger) ist ein österreichischer Jurist, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, Herausgeber, Sachbuchautor und Politiker. Zwischen 2017 und 2019 war er Abgeordneter im Nationalrat für die Liste Pilz (JETZT!). Noll hat in seiner Laufbahn viele bahnbrechende Urteile durchgekämpft.
Caroline Fischerlehner (Co-Anklage) ist Rechtsanwältin mit Standorten in Wien und Linz und spezialisiert auf Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Sie ist Vortragende an der Wirtschaftsuniversität Wien und Fachbuchautorin. Sie engagiert sich gegen Hass im Netz als Partneranwältin von netzbeweis.com und setzt sich für mehr Frauen im Rechtsanwaltsberuf ein.
Michael Dohr (Verteidiger) ist Rechtsanwalt in Wien. Bekannt wurde er durch verschiedenste spektakuläre Fälle: So vertrat er im Buwog-Prozess einen Porr-Beschäftigten, im rechtsstaatlich fragwürdigen Tierschützerprozess stand er auf der Seite der Angeklagten. Auch Gottfried Küssel hat er schon vertreten.
Amelie Kunczicky (Co-Verteidigung) ist Rechtsanwältin in Zell am Ziller in Tirol. „Bedenken Sie, dass jeder Konflikt Ihr Leben beeinflusst! Wie sehr, haben Sie selbst in der Hand“, sagt sie. Sie ist unter anderem spezialisiert auf Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht.
Valentin Klos
(Beisitzer) ist ausgebildeter Schauspieler und Jurist. Er studierte an der Hochschule der Künste Bern sowie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Er sammelte Erfahrung in Kanzleien sowie bei Gericht.
Matthias Riesenhuber (Gerichtsdiener) arbeitete im Dispositionsbüro des Wiener Burgtheaters. Später war er kaufmännischer Geschäftsführer des Theater Neumarkt in Zürich. Seit 2018 ist er kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer des Wiener Schauspielhauses.
u.a.
CASE 1
Rudolf Anschober von 2020 bis 2021 Gesundheits- und Sozialminister. Davor war der Politiker der Grünen beinahe zwanzig Jahre lang Mitglied der oberösterreichischen Landesregierung. Als Landesrat war er für die Umweltagenden zuständig, zeitweise auch für Integration.
Gerald Gartlehner ist ein österreichischer Gesundheitswissenschaftler und klinischer Epidemiologe. Seit 2008 ist Gartlehner Professor für Evidenzbasierte Medizin an der Universität für Weiterbildung Krems, wo er das von ihm gegründete Department für Evidenzbasierte Medizin und Evaluation leitet. Er ist auch Mitglied des Obersten Sanitätsrates des Gesundheitsministeriums.
Günther Mayr ist Journalist beim ORF und als Leiter der Aktuellen Wissenschaft war er in den Pandemiemonaten gewissermaßen das Gesicht der Wissenschaftskommunikation in den Nachrichtensendungen des Fernsehens.
Lili Brunner ist Studentin der Soziologie. Als Schülerin war sie eine der Protagonistinnen in Nikolaus Geyrhalters Lockdown-Dokumentarfilm STILLSTAND – und verwehrte sich am Ende desselben, dass junge Menschen ihres Alters nun als „Corona Generation“ oder gar „Lost Generation“ schubladisiert werden sollten.
Paulus Hochgatterer ist ein österreichischer Schriftsteller und zugleich Kinder- und Jugendpsychiater. Er ist Primarius der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Universitätsklinikum Tulln.
Susanna Hoffmann-Ostenhof ist Unternehmerin, Kunsthändlerin und langjährige Herausgeberin des Spike Kunstmagazins. Im November 2021 lieferte sie ihre 78jährige Mutter ins Krankenhaus ein. Ihre Mutter ist einen Tag nach Beginn des November-Lockdowns verstorben – ohne dass sie sie noch einmal besuchen oder sich von ihr verabschieden konnte.
Susanne Drapalik ist derzeit Präsidentin der Wiener Landessektion des österreichischen Arbeiter-Samariter-Bunds, war als Landeschefärztin und Leiterin der Corona-Betreuungseinrichtungen wesentlich mitverantwortlich für die Organisation von Teststationen, Impfstraßen und Betreuungszentren.
CASE 2
Ingomar Gutmann ist Physiker. Er hat einen angeborenen Immundefekt, Corona wäre für ihn lebensbedrohend. Er musste sich – und muss sich bis heute – besonders schützen. Sein Leben hat sich stark kompliziert und er sah sich von Politik und Gesellschaft nicht ausreichend unterstützt.
Heinz Mayer ist Verfassungs- und Verwaltungsjurist. Der ehemalige Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien ist einer der prominentesten Juristen Österreichs.
Michael Fleischhacker ist Publizist, Kolumnist und – auf Servus TV – Fernsehtalk-Gastgeber. Der frühere Chefredakteur der „Presse“ ist außerdem Herausgeber des Bandes „Corona – Chronologie einer Entgleisung“.
Katharina Knap ist Schauspielerin, Künstlerin, Hörspielsprecherin. Wegen der Ablehnung der Impfung hatte sie erhebliche berufliche Nachteile. Als Ungeimpfte konnte sie die meisten ihrer Arbeitsplätze nicht mehr betreten. Knap spielte am Schauspiel Graz, in Stuttgart und vielen anderen Bühnen und wurde 2014 von Theater Heute zur „Nachwuchsschauspielerin des Jahres“ gekürt.
Florian Aigner ist ein österreichischer Physiker, Wissenschaftspublizist und Redakteur an der Technischen Universität Wien. Seine große Stärke ist die „Wissenschaftskommunikation“. Während der Pandemiezeit gewann er Bekanntheit als Übersetzer komplexer Fragen in gemeinverständliche Sprache.
Franziska Gschaiders Tochter Marlene leidet seit einer Covid-Infektion schwer an Long-Covid, was nicht nur ihr soziales Leben, sondern auch ihre Schullaufbahn sehr einschränkt.
Verena Hackl ist Physiotherapeutin in Wien und engagiert sich besonders in der Hilfe für Long-Covid und ME/CFS-Patienten, also Betroffene eines „Chronic-Fatigue-Syndroms“. Sie spricht auch als Vertreterin der WE & ME Stiftung, die zur Erforschung derartiger Syndrome von der Familienstiftung Ströck ins Leben gerufen wurde.
CASE 3
Oliver Picek hat Volkswirtschaftslehre in Wien, Paris und New York studiert und ist gegenwärtig einer der führenden Ökonomen des „Momentum-Instituts“. Er ist ein Kritiker der verschiedenen Corona-Hilfsinstrumente der österreichischen Wirtschaftspolitik. „Corona-Hilfen eine einzige Katastrophe“, urteilt er.
Michael Ikrath war Abgeordneter der ÖVP und deren Justizsprecher. Außerdem war der frühere Bankmanager auch Generalsekretär des Sparkassenverbandes. Heute engagiert sich Ikrath im „Anti-Korruptions-Volksbegehren“.
Rotraud Schöberl eröffnete 1994 gemeinsam mit Erwin Riedesser die mittlerweile legendäre Buchhandlung „Leporello“. Nicht zuletzt die Lockdowns, in denen sich die Konkurrenz durch Online-Anbieter wie Amazon verstärkte, erzeugten Druck auf die „kleinen“ Buchhandlungen.
Ashwien Sankholkar ist ein österreichischer Investigativjournalist. Er hat zu den großen Wirtschaftsskandalen Österreichs in den vergangenen Jahrzehnten viele Enthüllungen beigetragen und wirkt heute im Team der Rechercheplattform „Dossier“.
Heini Staudinger ist ein österreichischer Unternehmer, Weltverbesserer, und manche halten ihn auch für einen liebenswerten Querkopf. Er wehrte sich gegen die Impfpflicht und kandidierte bei der Präsidentschaftswahl 2022, bei der er 1,5 Prozent der Stimmen erhielt.
Veronika Steinböck ist seit 2018 Leiterin des feministischen Kosmos Theaters in Wien und musste mit einem ambitionierten Spielplan sehr plötzlich mit den Einschränkungen und dem Wegfall von Zuschauer:innen durch die Corona-Krise zurecht kommen.
Sepp Schellhorn ist ein österreichischer Politiker, Unternehmer und Gastronom. Er ist Betreiber verschiedener Gastronomiebetriebe, darunter das Stammhaus „Der Seehof“. Schellhorn ist auch Politiker der NEOS, war Parlamentsabgeordneter und zeitweise stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei.
Nicht geladen werden konnten bzw. abgesagt haben unter anderen der ehemalige Bundeskanzler Alexander Schallenberg, Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, der Simulationsforscher Niki Popper und der Primar der Klinik Favoriten, Christoph Wenisch.
Alexander Bogner hat als Projektleiter die von der österreichischen Bundesregierung im Auftrag gegeben Studie zur Aufarbeitung und Evaluierung der Corona-Maßnahmen und deren Folgen erstellt. Er ist Soziologe und arbeitet am Institut für Technikfolgenabschätzung der Akademie der Wissenschaften in Wien.
Andrea Komlosy ist eine österreichische Historikerin. Sie war außerordentliche Universitätsprofessorin am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte. An der Universität Wien sorgte sie mit der Ringvorlesung "Corona - eine transdisziplinäre Herausforderung" für Kontroversen. Komlosy plädiert für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.
Tamara Ehs ist Politikwissenschaftlerin und Demokratieforscherin. In ihrem Buch „Krisendemokratie“ setzte sie sich schon früh mit den Ambivalenzen der Covid-Gesetzgebung auseinander und diskutierte die Gefahren eines „autoritären Maßnahmenstaates“.
Peter Klimek ist ein österreichischer Physiker und Komplexitätsforscher. Er wurde 2021 zum „Wissenschaftler des Jahres“ gekürt, forscht am Complexity Science Hub Vienna und ist Mitglied im Obersten Sanitätsrat des Gesundheitsministeriums.
Barbara Tóth ist Historikerin, Buchautorin und Journalistin beim Magazin „Falter“. Während der Pandemie hat sie vor allem vor überzogenen Maßnahmen zum Nachteil von Kindern gewarnt und auf die fatalen Auswirkungen für Frauen hingewiesen.
Zur Entscheidung der Geschworenen
Entscheidung über Anklagepunk 1
Der Klagsantrag wurde abgewiesen. Die Republik habe mit ihren Maßnahmen einen Schaden angerichtet: Menschen haben Angehörige verloren, ohne sich verabschieden zu können, sie wurden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die Maßnahmen seien jedoch notwendig gewesen, um weite Teile der Zivilgesellschaft zu schützen; sie waren daher verhältnismäßig und damit gerechtfertigt, der Schaden den Regierenden somit nicht vorzuwerfen, weshalb kein Schadenersatz gebühre.
Die Geschworenen betonten gleichzeitigt, dass ein klarer rechtlicher und transparenter Rahmen in einer Demokratie unerlässlich sei und dass das Schüren von Angst niemals als politisches Mittel eingesetzt werden dürfe. Österreich müsse seine Lehren aus der Pandemie zeihen und Strukturen und Institutionen schaffen, welche das Land für einen erneuten Pandemiefall besser vorbereiten.
Entscheidung über Anklagepunkt 2
Dem Klagsantrag wurde stattgegeben. Im Sinn der Anklage wird festgestellt, dass die Republik Österreich, vulnerable Gruppen nicht ausreichend geschützt hat bzw. schützt. Zudem wird festgestellt, dass die Republik Österreich, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit postviralen und Folgeerkrankungen nicht ausreichend gewährleistet. Dies jeweils, obwohl die Erfüllung dieser Aufgabe dem Staat zumutbar wäre. Die Entscheidung erfolgte einstimmig.
Entscheidung über Anklagepunkt 3
Anklagepunkt 3 wurde der Entscheidung durch die Geschworenen durch einen Vergleich der Anklage und der Verteidigung entzogen. Der Vergleich enthält die Verpflichtung des Bundesministeriums für Finanzen, der Öffentlichkeit vollständige Informationen über sämtliche Förderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zur Verfügung zu stellen, Subventionen von überförderten Unternehmen zurückzufordern und regelwidrig nicht unterstützten Unternehmen eine Förderung zukommen zu lassen.
Folgende Empfehlungen ergeben sich aus dem Urteil:
Empfehlung
aus Anklagepunkt 1:
Die Republik Österreich wird dazu aufgefordert, die ihr zukommende
Verantwortung ernst zu nehmen und einen Plan für künftige Krisen und Pandemien
zu entwickeln. Dies hat in einer rechtsstaatlich und demokratisch
notwendigerweise transparenten Art zu geschehen; insbesondere müssen
Zuständigkeitsvorschriften novelliert und Gremien eingerichtet werden, die eine
evidenzbasierte Krisenpolitik garantieren. Es muss ein Bewusstsein dafür
geschaffen werden, dass auch eine Ausnahmesituation keinen verfassungsmäßigen
Notstand darstellen muss.
Empfehlung
aus Anklagepunkt 2:
Die Republik wird dazu aufgefordert, ihre grundrechtliche Verpflichtung ernst
zu nehmen und für die Versorgung und den Schutz besonders vulnerabler Gruppen
zu sorgen; sie hat anzuerkennen, dass für Teile ihrer Bevölkerung die
Gefahrenlage nicht vorbei ist. Die Republik wird dazu verpflichtet, die
medizinische Forschung und das Gesundheitssystem so zu organisieren und
auszustatten, dass die Erforschung und Behandlung von psychischen wie
physischen Neben- und postviralen Folgeerkrankungen gewährleistet ist.
Aus dem
Vergleich zwischen Anklage und Verteidigung ergab sich folgende Empfehlung 3:
Das Bundesministerium für Finanzen wird aufgefordert, der Öffentlichkeit
vollständige Informationen über sämtliche Förderungen im Zusammenhang mit der
Covid-19-Pandemie zur Verfügung zu stellen, Subventionen von gleichheitswidrig
überförderten Unternehmen zurückzufordern und regelwidrig nicht unterstützten
Unternehmen eine Förderung zukommen zu lassen.
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