II. UNSERE ROTEN LINIEN
Die folgenden Punkte beschreiben Verhalten, das wir im Umgang miteinander nicht tolerieren. Soweit Verhaltensweisen darüber hinaus per Gesetz verboten sind, kann dies auch arbeits- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Diskriminierung
Wir dulden kein diskriminierendes Verhalten, das aufgrund von Abweichungen von gesellschaftlichen Normen entsteht und Personen benachteiligt und herabwürdigt. Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Geschlecht, Genderidentität, Schwangerschaft und Elternschaft, sozialer Herkunft oder sonstiger Aspekte bleibt nicht unbemerkt und wird nicht toleriert. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen eines oder mehrerer der oben genannten Kriterien in miteinander vergleichbaren Situationen eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt.
Gewalt und Übergriffe
Wir verurteilen jede Form von Cybergewalt sowie von ökonomischer, physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Hate Crimes. Handlungen, die persönliche Grenzen bewusst oder unbewusst und/oder ohne explizite Zustimmung überschreiten, können Übergriffe darstellen. Im Bewusstsein individueller Grenzziehungen liegt die Definitionsmacht bei der betroffenen Person, außer dort, wo das Recht eine andere Vorgabe macht. Körperlicher Kontakt, der nicht im Rahmen der Berufsausübung erforderlich scheint, ist generell zu unterlassen. Bei körperlichem Kontakt im Rahmen der Berufsausübung muss zuvor das Einverständnis der anderen Person eingeholt werden. Übergriffe werden als solche angesprochen und dokumentiert.
Mobbing
Wir akzeptieren keine verachtenden oder herabwürdigenden persönlichen Kommentare durch Einzelpersonen oder eine Gruppe, die darauf abzielen, andere systematisch zu diskreditieren oder zu isolieren, auszugrenzen, aus einem bestimmten Beziehungsgefüge auszuschließen oder von ihrer Position zu verdrängen. Dazu zählen zum Beispiel Verleumdung, herablassende öffentliche Zurechtweisungen, missbräuchliche Anschuldigung, die Verweigerung von Information, die für die Berufsausübung notwendig ist, die Zuteilung von herabwürdigenden Aufgaben und ungleiche Bewertung von gleichwertigen Arbeitsleistungen in Sitzungen, auf Proben oder Veranstaltungen.
Sexuelle Belästigung
Sexuell belästigendes, übergriffiges Verhalten, das die Würde oder die physische, psychische oder geistige Integrität einer Person beeinträchtigt, wird nicht geduldet. Beleidigende, anzügliche Bemerkungen, Witze und Gesten, unerwünschter Körperkontakt, Annäherungsversuche mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen, Zurschaustellung und Verbreitung von pornografischem Material oder das Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses werden nicht toleriert.
Machtmissbrauch
Wir verurteilen Handlungen aus einer Machtposition heraus, die darauf abzielen, anderen Personen zu schaden, sie zu belästigen, zu schikanieren oder sich und anderen Vorteile zu verschaffen. Dies kann direkt oder indirekt (zum Beispiel durch Anweisungen von Zweiten) geschehen, beispielsweise durch Androhungen von Nachteilen, bewusste Ausgrenzung, Entwertung, Kontaktverweigerung und/oder Demütigung einer Person, Ausnützung der Unantastbarkeit einer Machtposition, Beschimpfung, Nötigung, Erpressungen, Drohungen oder Mundtotmachen.
Gesundheitsschutz und Fürsorgepflicht
Die Missachtung der Fürsorgepflicht von Führungskräften und des Gesundheitsschutzes, das Nichteinhalten vertraglicher Vereinbarungen und das Inkaufnehmen von gesundheitsschädlichem Verhalten sind durch nichts zu entschuldigen. Der Missbrauch von Drogen, Medikamenten, Alkohol oder anderen legalen oder illegalen Rausch- bzw. Betäubungsmitteln gehört nicht zum Arbeitstag und verringert die Hemmschwelle für unangemessenes Verhalten.