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Konformitäts­erklärung zur
Barrierefreiheit

Zuletzt aktualisiert: 06/03/2026

Dieses Dokument ist bewusst in vereinfachter Form und in klarer, verständlicher Sprache verfasst und entspricht damit den Grundsätzen und Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act).

Gemäß Artikel 4 und Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 müssen Informationen zur Barrierefreiheit wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust bereitgestellt werden, unter anderem durch eine klare Sprache und eine nicht komplexe Struktur.

Die Vereinfachung dieses Dokuments stellt daher die unmittelbare Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung dar und ersetzt keine weitergehenden technischen oder rechtlichen Unterlagen, sofern solche bestehen.
Dieses Dokument wurde von AccessiWay bereitgestellt, um den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zu entsprechen.

Jeder komplexere Abschnitt wird durch eine einfachere Erklärung eingeleitet.

Einleitung


Wir möchten, dass alle Menschen festwochen.at gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit festwochen.at barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien.

Wiener Festwochen setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unseren Service selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.

Diese Konformitätserklärung beschreibt die Funktionen von festwochen.at. Wir zeigen wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen:

  • European Accessibility Act,
  • EN 301 549,
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir festwochen.at weiter verbessern.

Überblick
Beschreibung des Service


Dies ist eine B2C-Kultur- und Informationsplattform der Wiener Festwochen zum Entdecken des Festivalprogramms, zum Online-Kauf von Tickets für Theater-, Musik- und Performanceveranstaltungen sowie zum Abruf von aktuellen Informationen, Künstler:innenporträts und Serviceangeboten rund um das internationale Kulturfestival in Wien.



So nutzen Sie festwochen.at
(Barrierefreiheit & Bedienung)


Wir bemühen uns, festwochen.at für alle einfach nutzbar zu machen. Hier finden Sie einen Überblick zur Bedienung, insbesondere bei Verwendung von Hilfstechnologien:

festwochen.at Bedienungsbeschreibung
Nutzer:innen können sich über das Festivalprogramm informieren, Veranstaltungen auswählen und über die Partnerseite Oeticket Tickets erwerben.

Die Barrierefreiheit von festwochen.at
Unser Service ist mit den Standard-Interaktionsmethoden des Betriebssystems und gängigen assistiven Technologien bedienbar.
Unser Service kann durch Aktivierung unseres Barrierefreiheits-Widgets individuell angepasst werden. Dieses erreichen Sie per Tastatur oder über das entsprechende Symbol am Bildschirmrand („Universal Access“-Icon).

  • Für Menschen ohne Sehvermögen - aktivieren Sie Screenreader-Kompatibilität
  • Für eingeschränktes Sehvermögen - nutzen Sie Zoom, Kontrast- oder Schriftanpassungen
  • Für Farbenblindheit - nutzen Sie Hervorhebe funktionen
  • Für eingeschränkte Motorik - nutzen Sie Tastaturfunktionen oder Emulatoren
  • Für empfindliche Nutzer:innen - deaktivieren Sie Animationen und wählen Sie geeignete Farbkombinationen

Falls bestimmte Funktionen des Widgets nicht mit Ihren Hilfstechnologien kompatibel sind, deaktivieren Sie es bitte vorübergehend und kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie weitere Erläuterungen zur Nutzung von festwochen.at benötigen, können Sie sich auch an unseren Support wenden, um persönliche Unterstützung zu erhalten. Wir sind bestrebt, Ihnen alle zusätzlichen Beschreibungen oder Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, die Sie für eine reibungslose Nutzung unseres Services benötigen.

Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen
(So erfüllen wir die Anforderungen)


Wir haben festwochen.at im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei stellen wir sicher, folgende Prinzipien zu erfüllen:

Wahrnehmbar


  • Der Inhalt wird in einer Reihenfolge präsentiert, die der logischen und semantischen Struktur entspricht und es assistiven Technologien ermöglicht, ihn korrekt zu interpretieren.
  • Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
  • Der Inhalt passt sich korrekt an die Bildschirmausrichtung an, wobei die Darstellung und Funktionalität konsistent bleiben.
  • Sofern vorhanden, wird der Zweck von Eingabefeldern, die bestimmte Daten akzeptieren, korrekt an assistive Technologien übermittelt und konform implementiert.
  • Informationen werden in Form von Text dargestellt, wobei nicht erforderliche und nicht anpassbare Textbilder vermieden werden.
  • Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern, werden korrekt umbrochen, wenn sich die Anzeigengröße des Benutzeragents ändert.
  • Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.
  • Zusätzliche Inhalte, die per Hover oder Fokus angezeigt werden, bleiben sichtbar und lassen sich schließen, ohne dass der Zeiger oder Fokus bewegt werden muss.

Bedienbar


  • Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
  • Es gibt keine Interferenzen mit Tastenkombinationen, die aus einzelnen Buchstaben, Zahlen oder Symbolen bestehen.
  • Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
  • Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
  • Die Bildschirme des Serviceablaufs haben Titel, die ihr Thema oder ihren Zweck beschreiben.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, Inhalte innerhalb der Umgebung zu identifizieren.
  • Überschriften und Beschriftungen geben klare Informationen über Inhalt und Funktionalität.
  • Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
  • Alle Funktionen können ohne komplexe Gesten verwendet werden.
  • Die Funktionen werden nicht sofort nach Berührung aktiviert, sie können vor der Ausführung abgebrochen werden, und müssen nicht gedrückt werden, um zu funktionieren.
  • Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, umfasst der von assistiven Technologien gelesene Name den visuell dargestellten Text.
  • Alle Funktionen können genutzt werden ohne, dass man sich ausschließlich auf die Bewegung des Geräts oder des Benutzers verlassen muss.
  • Alle Funktionen können ohne Ziehbewegungen verwendet werden.
  • Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.

Verständlich


  • Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird im gesamten Dienst konsistent verwendet
  • Alle relevanten Textabschnitte lassen sich programmgesteuert identifizieren.
  • Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.
  • Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.
  • Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert
  • Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern
  • Die Mechanismen für die Beantragung von Unterstützung oder Hilfe sind in der gesamten Umgebung einheitlich.
  • Wo erforderlich, werden Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt, wenn Inhalte eine Eingabe durch die Nutzenden erfordern
  • Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus

Robust


  • Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können

Wir haben festwochen.at mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern getestet:

  • Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
  • Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.

Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.

Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.

Laufende Überwachung und Pflege


Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass festwochen.at dauerhaft zugänglich bleibt:

  • Barrierefreiheitskoordination
    Unser:e Barrierefreiheitsbeauftragte überwacht die digitale Barrierefreiheit der Website festwochen.at und ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: barrierefreiheit@festwochen.at.
  • Mit der Unterstützung von AccessiWay haben wir am 6/03/2026 eine manuelle Prüfung durch externe Fachleute durchgeführt, um unsere Barrierefreiheitskonformität zu überprüfen. Wir verfolgen einen kontinuierlichen Zyklus aus Tests und Verbesserungen und stellen durch regelmäßige Unterstützung sicher, dass umfassende Prüfungen — einschließlich manueller Tests durch Fachkräfte mit assistiven Technologien — mindestens einmal jährlich erfolgen.
  • Wir verwenden automatisierte Testwerkzeuge, die in unseren Entwicklungsprozess integriert sind, um häufige Barrierefreiheitsprobleme (wie fehlende Alternativtexte oder Formularbeschriftungen) schnell zu erkennen. Jede Code-Aktualisierung durchläuft diese Prüfungen.

Feedback und Kontakt


Ihr Feedback hilft uns, festwochen.at weiter zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.

Wir schätzen Rückmeldungen von Nutzer:innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen von festwochen.at haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail: barrierefreiheit@festwochen.at
Telefon: +43 1 589 22 860
Postanschrift: Lehárgasse 11, 1060 Wien, Österreich

Wenn Sie uns kontaktieren, nennen Sie bitte möglichst genau:

  • die betroffene Seite oder Funktion,
  • was passiert ist,
  • welche Hilfstechnologie Sie ggf. verwenden.


Wir bemühen uns, innerhalb von 15 Werktagen auf Ihr Feedback zu reagieren und werden unser Bestes tun, das Problem umgehend zu beheben oder Sie über unseren Fortschritt zu informieren.


Beschwerdemöglichkeit:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

Kontakt:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Versionsverlauf:
Dieses Dokument wurde zuletzt am 6/03/2026 überprüft und aktualisiert. Wir planen, es mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen des Dienstes zu überprüfen.

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